Thüringer Landesverein für Mühlenerhaltung und Mühlenkunde (TVM) e.V.

Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Mühlenkunde und Mühlenerhaltung (DGM) e. V.

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Wasserrecht

 

Für Errichtung und Betrieb einer Wassermühle war und ist immer eine wasserrechtliche Genehmigung durch das zuständige Amt nötig.
Durch die häufig geänderten territorialen Zuordnungen (z.B. Sachsen/Preußen) und politisch-administrativen Änderungen (Kleinstaaterei bis 1920 / Wiedererrichtung des Freistaates Thüringen nach 1990) haben diese Genehmigungen keine einheitliche Form, umfassen jedoch normalerweise das Aufstauen (Wehr), Ableiten, Nutzen und Wiedereinleiten von Wasser aus einem konkreten Fließgewässer.
Hinsichtlich Laufzeit und Rechtssicherheit sind unterschiedliche Formen der wasserrechtlichen Genehmigung bekannt.

Mit dem genutzten Wasser werden Wasserrad oder Turbine angetrieben. Die dort erzeugte Drehbewegung wird an die Arbeitsmaschinen der Mühle übertragen.
Das Wasserrecht ist also unbedingt nötig, um eine historische Wassermühle betreiben und in ihrer Funktion vorführen zu können.

Die wasserwirtschaftliche Aufsicht über die bestehenden Anlagen übt an kleinen Gewässern das zuständige Landratsamt und an großen Gewässern das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz aus.